Die offene Schuld – Griechenland und die deutschen Kriegsverbrechen
Argyris Sfountouris ist knapp vier Jahre, als die Deutschen seine Eltern ermorden. Wie durch ein Wunder überlebt er das Massaker von Distomo im Juni 1944. Er wächst in einem Schweizer Kinderdorf auf, wird Physiker, Lehrer, Entwicklungshelfer und Autor. Argyris kämpft gegen die Militärdiktatur und um Gerechtigkeit für die Hinterbliebenen von Distomo – und erlebt, wie Deutschland Entschädigungs- und Reparationszahlungen für die begangenen Kriegsverbrechen wahlweise als Betrugsversuch, als unredliche Trickserei oder gar als Ausweis einer generellen „händlerischen Gesinnung“ zurückweist. Im Falle des SS-Massakers von Distomo heißt es von deutscher offizieller Seite, es sei eine Handlung im Rahmen des Kriegsrechts gewesen. Patric Seibel erzählt in dem Buch „Ich bleibe immer der vierjährige Junge von damals“ die anrührende, politische Lebensgeschichte von Argyris Sfountouris, die vor dem Hintergrund der deutsch-griechischen Beziehungen hochaktuell ist. Und im folgenden Kommentar zeigt er, wie Deutschland sich aus der Verantwortung stiehlt
„Es gibt Gebiete, wie Griechenland, die sich überhaupt nicht allein in Ordnung halten können.“
Adolf Hitler, 18.9.1944
„Ich kann zu solchen wiederholten Forderungen nach Reparationen und Entschädigungszahlen im Grunde nur das sagen, … dass die Frage von Reparationen und Entschädigungszahlungen nach unserer Überzeugung final geklärt, also abgeschlossen ist.”
Steffen Seibert, Sprecher der Bundesregierung, Pressekonferenz am 11.3.2015
Im Jahr 1974 überweist die deutsche Bundesregierung gut 42 Millionen DM nach Athen. Die Zahlung kommt allerdings um mehr als fünfzig Jahre verspätet: Es sind Reparationsschulden, nicht aus dem Zweiten, sondern aus dem Ersten Weltkrieg. Die kaiserliche Reichswehr hatte zur Zeit der griechischen Neutralität unter anderem ein Handelsschiff versenkt und von Zeppelinen aus ein Warenlager im Hafen von Thessaloniki bombardiert. Die FAZ und der SPIEGEL mokierten sich damals über eine „kaschierte Entwicklungshilfe ohne Gegenleistung“. Dabei stehen diese Uraltforderungen im Londoner Schuldenabkommen von 1953. Und es sind „Peanuts“ im Vergleich zu den seit damals offenen griechischen Reparationsforderungen aus dem Zweiten Weltkrieg, die ebenfalls Bestandteil des Schuldenabkommens sind. Ausgehandelt hatte diesen Deal mit den deutschen Gläubigerstaaten der Bankier Hermann Josef Abs, einer der Finanzarchitekten des Dritten Reiches. Die Vereinbarung umfasste auch einen Haircut, also einen Schuldenerlass in Höhe von 30 Milliarden DM sowie eine Stundung der Reparationsforderungen bis zu deren „endgültiger Regelung“.
Eine „Rechtswohltat“, wie ein hoher Beamter des Finanzministeriums schreibt. Durch das Abkommen wird die junge Bundesrepublik wieder kreditwürdig und hält damit einen Schlüssel zum folgenden Wirtschaftswunder in der Hand. Und beim Zahlungsaufschub für die Reparationen arbeitet die Zeit für Deutschland, hoffen die Verantwortlichen in Bonn, deren Strategie lautet: das „Problem durch Zeitablauf einer Verwirkung oder Verjährung zuzuführen“. Diese Taktik funktioniert bis heute.
Die Artikulierung der berechtigten Ansprüche der Griechen auf Reparationszahlungen und auf Entschädigung für die Opfer der Kriegsverbrechen wird von Vertretern der deutschen politischen Klasse und einer breiten Front von Journalisten seit Jahrzehnten in beständig wiederholten und variierten Stereotypen wahlweise als Betrugsversuch, als unredliche Trickserei oder gar als Ausweis einer generellen „händlerischen Gesinnung“ zurückgewiesen.
Diese Schuldumkehr verdreht die historischen Tatsachen in unerträglicher Weise. Es war die Bundesregierung unter Helmut Kohl, die 1990 mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag Schuldnerländer wie Griechenland austrickste: plump, dreist und erfolgreich. Über die Köpfe der ausgesperrten „kleinen“ deutschen Kriegsgegner klammern die großen Vier (USA, Sowjetunion, England, Frankreich) die Reparationsfrage einfach stillschweigend aus. Gegenüber den Griechen, die entgegen anderslautender Falschinformationen nie auf ihre Forderungen verzichtet haben, argumentieren die deutschen Regierungen in der Folge unisono, durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag sei die Frage der deutschen Kriegsschulden erledigt. Dabei haben die Westmächte im Londoner Schuldenabkommen von 1953 das Ereignis, das die Regelung der Reparationsfrage auslöst, klar benannt: „peace treaty or similar arrangement, peace settlement or the event of German unity being attained“.
Auch auf die aktuellen Versuche der Syriza-geführten griechischen Regierung unter Ministerpräsident Tsipras, die milliardenschweren Reparationsansprüche geltend zu machen, reagiert die deutsche Seite mit den altbekannten „Argumenten“.
Medial orchestriert wird dies von einer neuen Welle des Griechenland-Bashings. Die Bild-Zeitung empfiehlt den „Pleitegriechen“, ihre Inseln zu verkaufen. Spiegel, Focus und Die Welt präsentieren den pensionierten Mannheimer Zeithistoriker Prof. Hans A. Richter als Kronzeugen der angeblich unrechtmäßigen griechischen Forderungen. Prof. Hagen Fleischer, der anerkanntermaßen führende Experte auf dem Gebiet deutscher Besatzungsherrschaft und der Geschichte der deutsch-griechischen Reparations- und Entschädigungspolitik, hat die „abwegigen Thesen“ Richters wenig später in aller Klarheit und Schärfe als wissenschaftlich unhaltbar entlarvt und nachgewiesen, dass der Autor sich in seiner Argumentation auf „Nazi-Kollaborateure und Mittäter“ stützt; „… in der modernen Zeitgeschichte ein neuer Sachverhalt“, so Fleischer und seine Mitverfasser (Hagen Fleischer, Karl Heinz Roth, Christoph Schminck-Gustavus: „Die Opfer und nicht die Täter sollen in der Bringschuld sein? Zur Medienkampagne gegen die griechischen Reparationsansprüche aus dem Zweiten Weltkrieg“, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, Vol. 64, Nr. 4, Berlin 2016).
Die historischen Fakten sprechen in der Tat eine deutliche Sprache. Als die Wehrmacht nach dem Überfall im April 1941 und dreieinhalbjähriger Besatzung am 12. Oktober 1944 aus Griechenland abzieht, hinterlässt sie ein geplündertes, ausgeblutetes und zerrissenes Land. Die Deutschen haben hunderttausende Menschen ermordet oder verhungern lassen, immense materielle Werte vernichtet und ungezähltes menschliches Leid verursacht. Epidemien breiten sich aus: Ein Drittel der Bevölkerung leidet an Tuberkulose, Malaria, Gelbfieber oder Typhus. Noch Jahre später sterben die Menschen an diesen Krankheiten.
Die exakte Zahl der Todesopfer zu ermitteln ist schwierig. Schätzungen gehen von 558.000 Toten und 880.000 Fällen von Invalidität aus.
Die griechischen Behörden zählen hunderttausend zerstörte und ebenso viele beschädigte Häuser und Wohnungen. Alle großen und viele mittelgroße Eisenbahnbrücken wurden von den Deutschen gesprengt. 80 Prozent der Waggons und Lokomotiven sind beschlagnahmt oder zerstört. 75 Prozent der Handelsflotte wurden versenkt. Dazu kommt der jahrelange Abtransport von Rohstoffen, Nahrungsmitteln und Fabrikanlagen. Zusätzlich zu den materiellen Zerstörungen gibt es noch einen offenen Zwangskredit zur Deckung der Besatzungskosten in Höhe von 476 Millionen Reichsmark, mit dessen Rückzahlung die Reichsbank in ersten Raten noch vor Kriegsende begonnen hat.
Dennoch gehört die deutsche Okkupation Griechenlands im Zweiten Weltkrieg hierzulande bis heute zu den wenig bekannten Kapiteln des Dritten Reichs. Über die von der Wehrmacht verübten Massaker in Dörfern wie Distomo, Kalavryta, Lingiades und anderswo wissen die meisten Deutschen nichts. Dieser blinde Fleck im historischen Bewusstsein ist nicht zufällig entstanden. Er ist das Resultat einer jahrzehntelangen Allianz des Verschweigens zwischen offiziellen Stellen beider Länder.
Die Wiederaufnahme der deutsch-griechischen Beziehungen nach 1950 steht unter der deutschen Prämisse, die Strafverfolgung von Kriegsverbrechern zu beenden und Fragen der Reparation und Entschädigung möglichst auszublenden. Das Auswärtige Amt entwirft eine Strategie, die bis weit in die neunziger Jahre beibehalten wird: Die zahlreichen Massaker an wehrlosen Zivilisten werden als durch das Kriegsrecht gedeckte Kriegshandlungen definiert. So glauben die Diplomaten der jungen Bundesrepublik, die Ansprüche zehntausender Opfer und derer Angehöriger erledigen zu können. Diese Strategie passt wie maßgeschneidert auf die innenpolitischen griechischen Verhältnisse nach dem Bürgerkrieg. Die siegreiche Rechte blendet dort linken und kommunistischen Widerstand gegen die Deutschen systematisch aus der historischen Erinnerung aus und ignoriert dementsprechend zehntausende Besatzungsopfer.
Vor dieser innenpolitischen Kulisse macht die deutsche Seite Druck, um eine „Endlösung des sogenannten Kriegsverbrecherproblems“ zu erreichen, wie es im Memorandum des Auswärtigen Amtes vom 13. Februar 1952 formuliert wird – das zeigt sowohl personelle als auch mentale Kontinuitäten …
Nach und nach übergibt der Chef der Kriegsverbrecherverfolgung, der griechische Generalstaatsanwalt Toussis, dem deutschen Justizministerium die Akten der annähernd 850 gesuchten deutschen Kriegsverbrecher. Doch die deutsche Justiz zeigt keinerlei Verfolgungsinteresse.
Der einzige Prozess wird am Landgericht Augsburg geführt. Angeklagt ist ein Offizier wegen der Erschießung sechs unbewaffneter kretischer Zivilisten. Er wird freigesprochen. „Angesichts der schwer durchschaubaren Situation der Belagerung durch eine weitgehend widerspenstige Bevölkerung sei es legitim gewesen, die Personen auch ohne Standgerichtsurteil zu erschießen, die nicht von vorneherein als harmlos zu erkennen waren.“
Ein weiteres Beispiel für das völlige Fehlen deutschen Unrechtsbewusstseins ist die Affäre Max Merten. Der für die Deportation von mehr als fünfzigtausend griechischen Juden nach Auschwitz verantwortliche Jurist wird 1957 bei einem Besuch in Griechenland verhaftet. Die Verhaftung von Merten, der von der deutschen Justiz unbehelligt geblieben ist, löst im Auswärtigen Amt heftige Reaktionen aus. Der spätere Bundespräsident Karl Carstens legt einen internen Vermerk an, in dem es heißt, bei „anhaltender griechischer Unbotmäßigkeit dürfte es notwendig sein, gegenüber Griechenland Repressalien vorzunehmen“.
Die Merten-Affäre überschattet auch die deutsch-griechischen Verhandlungen über einen von den Griechen gewünschten Kredit in Höhe von 200 Millionen DM. 1958 kommt Regierungschef Karamanlis zu Gesprächen über die geplante Anleihe nach Bonn. In der Konferenzmappe des Auswärtigen Amtes für Adenauer steht: „Der Kanzler möge der griechischen Seite sehr deutlich zu verstehen geben, dass die Überstellung Dr. Mertens in die Bundesrepublik und die Einstellung der Fahndungsmaßnahmen in Griechenland als selbstverständlich erachtet werde. In diesem Zusammenhang könne die Besorgnis zum Ausdruck gebracht werden, dass bei der Ratifizierung des Wirtschaftsabkommens […] Schwierigkeiten entstehen könnten, wenn die griechische Regierung sich nicht vorher entschließe, das Kriegsverbrecherproblem zu bereinigen.“
Karamanlis versteht die Andeutungen seiner Gastgeber sehr genau. Er verspricht Amnestie für sämtliche deutsche Kriegsverbrecher. Im Fall Merten sagt er zu, ein Todesurteil zu verhindern und den Angeklagten baldmöglichst abzuschieben. Im Gegenzug gewährt Bonn den Kredit.
Im März 1959 verurteilt das Gericht in Athen Max Merten zu fünfundzwanzig Jahren Haft.
Im folgenden Sommer erledigt die Regierung Karamanlis ihre „Hausaufgaben“ und bringt das von Deutschland gewünschte Gesetz durch, alle Kriegsverbrecherverfahren an die Bundesrepublik zu übergeben.
Noch vor Weihnachten wird Max Merten dann nach Deutschland ausgeflogen. Dort wird er, wie mit den Griechen vereinbart, vor Gericht gestellt – und freigesprochen. Für seine Haftzeit in Griechenland wird ihm eine Entschädigung zugesprochen.
In der Zwischenzeit drängen aber nicht nur die Griechen, sondern auch andere deutsche Kriegsgegner auf eine Entschädigung der Nazi-Opfer.
Die deutsche Seite beharrt auf der bekannten Position, nur typisches NS-Unrecht, also die Verfolgung aus rassischen, religiösen oder politischen Gründen, könne entschädigt werden. Die Toten der Massaker, die Griechenland zu Tausenden zu beklagen hat, fallen nicht darunter und sollen somit leer ausgehen. Der Rechtsanspruch der Hinterbliebenen auf Entschädigung soll unter allen Umständen verhindert werden. Hier bieten die Deutschen bestenfalls karitative Hilfe an. Es kommt der Vorschlag, gebrauchte Kleider und Weihnachtspakete nach Griechenland zu schicken und die von den Deutschen, wie es im Nazijargon hieß, „plattgemachten“ Dörfer bei der Anwerbung von Gastarbeitern zu bevorzugen.
Schließlich einigen sich Deutschland und die westeuropäischen Kriegsgegner auf ein Globalabkommen zur Entschädigung. Am 18. März 1960 unterschreiben Staatssekretär Scherpenberg und der griechische Botschafter Ypsilanti den Vertrag zur deutschen Zahlung von 115 Millionen DM „zugunsten der aus Gründen der Rasse, des Glaubens und der Weltanschauung von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffenen griechischen Staatsangehörigen“.
Botschafter Ypsilanti betont, die Zahlung sei keine Reparation, und die Griechen behalten sich weitere, auch private Entschädigungsforderungen vor. Der entsprechende Notenwechsel wird als Teil des Vertrags von 1960 vom Deutschen Bundestag ratifiziert.
Griechenland, das für die Opfer der Kriegsverbrechen offiziell keine Entschädigung von Deutschland erwarten konnte, verteilt einen Teil der 115 Millionen DM intern dennoch auch an Hinterbliebene der Wehrmachtsmassaker. In der Bundesrepublik entsteht daraufhin die bis heute kursierende Legende, die Regierung Karamanlis habe einen Teil des Geldes in privaten Kanälen versickern lassen.
Der Verhandlungserfolg der Griechen mobilisiert in Deutschland erneut die altbekannten Stereotype. Ein halbes Jahr nach dem Abkommen schreibt der deutsche Botschafter Gebhard Seelos, „die Griechen wissen, dass ein Krieg hart und grausam ist und vergessen diese Dinge bald nach Kriegsende. Sie lassen sich aber gern daran erinnern, wenn sie damit materielle Vorteile herausholen können.“
Wie sehr bis zum heutigen Tag historische Verdrehungen und Falschaussagen den öffentlichen Kenntnisstand beim Thema griechische Reparations- und Entschädigungsansprüche beeinflussen, zeigen Beispiele aus der aktuellen Berichterstattung in großer Auswahl. Doch bei nüchterner und objektiver Betrachtung der historischen Fakten steht die Bundesrepublik als Rechtsnachfolgerin des Dritten Reichs ohne Wenn und Aber moralisch und juristisch in der Pflicht, sich den griechischen Forderungen nach Reparationen und nach Entschädigung der Opfer endlich zu stellen.